Fachanwalt für Steuerrecht in Ammerland
Der Fachanwalt für Steuerrecht muss auf den sein Fachgebiet umfassenden Teilbereichen besondere praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse besitzen. Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse erfolgt durch einen anwaltsspezifischen Lehrgang, der mindestens 120 Zeitstunden umfasst.
Für die besonderen praktischen Erfahrungen ist ein Nachweis erforderlich, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren vor Antragstellung 50 Fälle persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat, von denen mindestens 10 rechtsförmliche, d.h. Einspruchs- oder Klageverfahren waren. Außerdem müssen sich die bearbeiteten Fälle auf mindestens drei Bereiche des Rechtsgebiets Steuerrecht gemäß § 9 Nr. 3 der Fachanwaltsordnung (FAO) beziehen. Diese Bereiche gliedern sich wie folgt:
1. Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts des Jahresabschlusses
2. Allgemeines Abgabenrecht einschließlich des Bewertungs- und Verfahrensrechts
3. Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Bereichen:
a) Einkommen-, Körperschafts- und Gewerbesteuer
b) Umsatzsteuer und Grunderwerbssteuerrecht
c) Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
4. Grundzüge des Verbrauchssteuer-, Außensteuer- und des Steuerstrafrechts
Allgemeines zum Steuerrecht
Als eigenständiges Rechtsgebiet umfasst das Steuerrecht alle Rechtsnormen im Zusammenhang mit dem Steuerwesen in Deutschland. Rechtsgrundlage ist das Steuergesetz, in dem das Verhältnis zwischen Steuerpflichtigem und Trägern der Steuerhoheit geregelt ist. Außerdem sind die Grundsätze des deutschen Steuerrechts als Finanzverfassungsrecht in der Verfassung dokumentiert.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen allgemeinem und besonderem Steuerrecht. Während sich das besondere Steuerrecht aus Einzelsteuergesetzen (wie z.B. dem Einkommen- oder Umsatzsteuergesetz) zusammensetzt, gehören die Rechtsgebiete, die die Einzelsteuern umfassen, (wie z.B. Abgaben- oder Finanzgerichtsordnung) zum allgemeinen Steuerrecht.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 17.08.2010
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.